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Abfindung & Insolvenz

Abfindung bei Insolvenz des Arbeitgebers: Kündigung im Insolvenzverfahren

Wird der Arbeitgeber insolvent, ist die Abfindung oft gefährdet. Hier erfahren Sie, welchen Rang die Abfindung im Insolvenzverfahren hat, wie ein Sozialplan in der Insolvenz begrenzt wird und was das Insolvenzgeld abdeckt.

Insolventes Unternehmen und Schirm schützt die Arbeitnehmer
Abfindung und Ansprüche im Insolvenzverfahren.

Abfindung bei Insolvenz des Arbeitgebers: Was passiert mit dem Anspruch?

Im Insolvenzverfahren zählt eine bereits vereinbarte Abfindung meist zu den einfachen Insolvenzforderungen. Diese werden nur quotal aus der Insolvenzmasse bedient – häufig bleibt nur ein Bruchteil. Entscheidend ist, wann und wie die Abfindung entstanden ist.

ForderungRang
Löhne der letzten 3 Monate vor InsolvenzInsolvenzgeld
Sozialplan-Abfindung (nach Eröffnung)Masseverbindlichkeit, begrenzt
Alte Abfindungszusage (vor Eröffnung)einfache Insolvenzforderung (Quote)

Sozialplan in der Insolvenz: begrenzte Höhe (§123 InsO)

Auch in der Insolvenz kann ein Sozialplan aufgestellt werden. Das Gesamtvolumen ist nach §123 InsO aber gedeckelt: Es darf höchstens 2,5 Bruttomonatsentgelte der entlassenen Arbeitnehmer betragen, und es gilt eine weitere Grenze gegenüber der verteilbaren Masse. Mehr zum allgemeinen Mechanismus auf der Seite Sozialplan-Abfindung.

Insolvenzgeld: die letzten drei Monate

Rückständiger Arbeitslohn der letzten drei Monate vor der Insolvenz wird durch das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit abgesichert. Das Insolvenzgeld deckt allerdings nur Arbeitsentgelt – eine Abfindung gehört nicht dazu.

AchtungMelden Sie Lohnansprüche frühzeitig und stellen Sie den Antrag auf Insolvenzgeld rechtzeitig. Versäumte Fristen können den Anspruch kosten.

Abfindung aus der Insolvenz versteuern

Wird eine Abfindung tatsächlich ausgezahlt, gelten die normalen Steuerregeln: Sie ist einkommensteuerpflichtig, wird aber über die Fünftelregelung begünstigt; Sozialabgaben fallen nicht an. Den Nettobetrag zeigt der Steuer-Rechner.

Berechnen Sie, wie viel von einer Abfindung nach Steuern bleibt.

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Kündigung im Insolvenzverfahren: Fristen und Ablauf

Auch in der Insolvenz braucht eine Kündigung einen Grund. Der Insolvenzverwalter kann eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, etwa wenn der Betrieb stillgelegt wird – häufig mit verkürzter Frist. Ob ein Anspruch auf eine Abfindung entsteht, hängt davon ab, ob die Abfindung vor oder erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vereinbart wurde. Nur eine erst nach der Insolvenzeröffnung entstandene Sozialplanforderung wird bevorzugt bedient; eine vor der Insolvenzeröffnung entstandene Zusage bleibt einfache Insolvenzforderung gegenüber den übrigen Gläubigern.

Kündigung wegen Insolvenz: Anspruch auf Abfindung

Eine Kündigung wegen Insolvenz allein begründet keinen automatischen Anspruch auf Abfindung. Wie sonst im Arbeitsrecht entsteht die Abfindung meist über einen Aufhebungsvertrag, einen Sozialplan oder einen Vergleich. Bei einem Arbeitgeber in Eigenverwaltung gelten dieselben Grundsätze; auch hier kann der Insolvenzverwalter die Kündigung aussprechen. Im Zweifel hilft ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, die Höhe der Abfindung und die Erfolgsaussichten einer Kündigung bei Insolvenz einzuschätzen.

Kündigung durch den Insolvenzverwalter: Fristen und Sonderkündigungsrecht

Im Insolvenzverfahren des Arbeitgebers gilt ein Sonderkündigungsrecht im Insolvenzverfahren: Die Kündigung durch den Insolvenzverwalter ist mit einer auf höchstens drei Monate verkürzten Frist möglich (§ 113 InsO), auch bei längeren vertraglichen Fristen. Eine betriebsbedingten Kündigung in der Insolvenz ist zulässig, wenn der Betrieb eingeschränkt oder stillgelegt wird. Auch bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt dieses Sonderkündigungsrecht bestehen, und das Arbeitsverhältnis kann vom Verwalter beendet werden.

Anspruch auf Abfindung bei Insolvenz: wann die Abfindung gezahlt wird

Ein Anspruch auf Abfindung bei Insolvenz entsteht nicht automatisch. Wurde die Abfindung vor der Insolvenz vereinbart – etwa in einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung –, ist sie meist nur einfache Insolvenzforderung. Ist die Abfindung dagegen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, also über einen Sozialplan nach Verfahrenseröffnung, wird sie als Masseverbindlichkeit bevorzugt bedient. Ob die Abfindung bei Kündigung wegen Insolvenz tatsächlich gezahlt wird, hängt damit stark vom Zeitpunkt ab, zu dem die Abfindung vereinbart wurde.

Abfindung im Insolvenzverfahren: Höhe und Verhandlung

Auch im Falle einer Insolvenz lohnt die Verhandlung. Wurde eine Abfindung vereinbart, sollten Arbeitnehmer prüfen, ob die Zahlung als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung gilt – das entscheidet über die Quote. Die Abfindung bei Insolvenzverfahren orientiert sich wie sonst an der Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr, ist über einen Sozialplan aber durch § 123 InsO gedeckelt. Wer unsicher ist, lässt die Kündigung in der Insolvenz arbeitsrechtlich prüfen.

Häufige Fragen

Bekomme ich meine Abfindung, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

Oft nur teilweise. Eine vor der Insolvenz zugesagte Abfindung ist meist eine einfache Insolvenzforderung und wird nur quotal bedient. Sozialplanforderungen werden bevorzugt, aber gedeckelt.

Deckt das Insolvenzgeld die Abfindung ab?

Nein. Das Insolvenzgeld sichert nur rückständiges Arbeitsentgelt der letzten drei Monate, keine Abfindung.

Wie hoch darf ein Sozialplan in der Insolvenz sein?

Nach §123 InsO höchstens 2,5 Bruttomonatsentgelte je entlassenem Arbeitnehmer, zusätzlich begrenzt durch die verteilbare Masse.

Muss eine Abfindung aus der Insolvenz versteuert werden?

Ja, sie ist einkommensteuerpflichtig und wird über die Fünftelregelung begünstigt. Sozialabgaben fallen nicht an.