Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung nach §34 EStG ist eine Steuervergünstigung für außerordentliche Einkünfte wie eine Abfindung. Weil die Abfindung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einer Summe zufließt, würde sie ohne Sonderregel die Steuerlast stark erhöhen. Die Fünftelregelung soll diese Progression abmildern: Die Steuer wird so berechnet, als hätte sich die Abfindung auf mehrere Jahre verteilt. Für betroffene Arbeitnehmer kann das eine erhebliche Entlastung bedeuten.
Fünftelregelung berechnen: in 5 Schritten
Der Rechner oben führt diese Schritte automatisch aus:
- Steuer ohne Abfindung: Einkommensteuer auf das übrige zu versteuernde Einkommen.
- Ein Fünftel hinzurechnen: Ein Fünftel der Abfindung wird zum übrigen Einkommen addiert.
- Steuer mit einem Fünftel: Auf diesen Betrag wird erneut die Einkommensteuer berechnet.
- Differenz bilden: Die Differenz beider Steuerbeträge ist die Steuer auf ein Fünftel.
- Mal fünf: Diese Differenz wird mit fünf multipliziert – das ergibt die Steuer auf die gesamte Abfindung.
Ein Beispiel: Erhält ein Arbeitnehmer eine Einmalzahlung von 10.000 € zusätzlich zum laufenden Einkommen, wird nur ein Fünftel – also 2.000 € – für die Berechnung des Steuersatzes herangezogen und das Ergebnis mal fünf genommen. So wird die hohe Steuerlast eines einzelnen Jahres abgemildert. Statt eine Excel-Tabelle zu basteln, geben Sie Ihre Zahlen einfach oben ein.
Mit oder ohne Fünftelregelung? Die Günstigerprüfung
Die Fünftelregelung wird nur angewendet, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger ist als die reguläre Besteuerung. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es vergleicht die Steuerlast mit und ohne Fünftelregelung und setzt die niedrigere an. Der Rechner zeigt beide Varianten, sodass Sie den Unterschied zur regulären Besteuerung sofort sehen.
Wann lohnt sich die Fünftelregelung?
Der Vorteil ist am größten, wenn das übrige Einkommen niedrig und die Höhe der Abfindung im Verhältnis hoch ist. Liegt das reguläre Einkommen dagegen schon im Spitzensteuersatz, bringt die Verteilung auf mehrere Jahre kaum etwas. Entscheidend ist außerdem die Zusammenballung von Einkünften. Welche Bedingungen gelten, lesen Sie unter Voraussetzungen der Fünftelregelung.
Fünftelregelung 2025 und 2026: über die Steuererklärung
Die Fünftelregelung wurde nicht abgeschafft – aber das Verfahren hat sich geändert. Bis 2024 konnte der Arbeitgeber sie im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigen. Seit dem 1.1.2025 entfällt das: Die Abfindung wird zunächst regulär versteuert, und der Arbeitnehmer beantragt die Ermäßigung in der Einkommensteuererklärung (Anlage N). Wie viel netto bei Auszahlung übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner. Die einzelnen Steuerarten erklärt der Steuer-Rechner.
Abfindung versteuern: Fünftelregelung nutzen und Steuern sparen
Dank der Fünftelregelung können Arbeitnehmer bei einer Abfindung Steuern sparen. Die Anwendung der Fünftelregelung lohnt sich, wenn die Abfindung voll zu versteuern ist und das Einkommen ohne Abfindung niedrig ausfällt. Greift die Fünftelregelung, wird nur ein Fünftel der Abfindung für die Ermittlung des Steuersatzes herangezogen. Mit dem Abfindungsrechner berechnen Sie, ob sich die Fünftelregelung nutzen lässt. Voraussetzung ist, dass eine Abfindung gezahlt wurde – etwa nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Verlust des Arbeitsplatzes oder aufgrund eines Anspruchs auf eine Abfindung aus einem Sozialplan.
Fünftelregelung und Abfindung: das Wichtigste
Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber angewendet. Wer eine Abfindung erhält, muss die Anwendung der Fünftelregelung im Rahmen der Steuererklärung beantragen. Die Abfindung wird zunächst voll zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet; erst in der Steuererklärung bringt die Fünftelregelung die steuerlichen Vorteile. Trägt der Arbeitnehmer die Abfindung in Zeile 18 der Anlage N ein, prüft das Finanzamt die Abfindung und wendet die Fünftelregelung an, wenn sie günstiger ist.
Wie funktioniert die Fünftelregelung konkret? Ein Fünftel der Abfindung wird dem übrigen Einkommen hinzugerechnet; daraus wird die Einkommensteuer für die Abfindung abgeleitet. So kann die Fünftelregelung die Steuerlast senken – je höher die Abfindung und je niedriger das sonstige Einkommen, desto mehr lässt sich mit der Fünftelregelung an Steuern sparen. Voraussetzung ist, dass die Abfindung als Einmalzahlung zufließt: Wird die Abfindung in mehreren Raten ausgezahlt, kann der Anspruch auf die Fünftelregelung entfallen.
Eine Abfindung ist nicht steuerfrei. Ob ein Anspruch auf eine Abfindung besteht, etwa bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag, hängt vom Einzelfall ab. Sicher ist: Sobald der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält, lohnt sich die Berechnung der Abfindung mit dem Rechner, um zu sehen, was die Fünftelregelung bringt.
Fünftelregelung und Abfindung: häufige Fragen
Was bedeutet die Fünftelregelung für die Steuern auf die Abfindung? Ist eine Abfindung steuerfrei? Nein – aber die sogenannte Fünftelregelung senkt die Steuerlast. Die Fünftelregelung bedeutet, dass die Abfindung rechnerisch verteilt wird: Es wird ein Fünftel der Abfindung hinzugerechnet, indem ein Fünftel der Abfindung zum zu versteuernden Einkommen addiert wird. So verteilt sich die Abfindung auf fünf Jahre, und die Fünftelregelung kann die Steuerlast deutlich senken und steuerliche Vorteile bringen.
Damit mit der Fünftelregelung die Abfindung begünstigt wird, muss die Abfindung als Einmalzahlung zufließen. Bei Auszahlung der Abfindung in mehreren Raten kann der Anspruch entfallen; entscheidend ist der Erhalt der Abfindung in einer Summe. Bis 2024 musste der Arbeitgeber die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren anwenden; seit 2025 erfolgt die Anwendung durch den Arbeitgeber nicht mehr. Stattdessen muss der Arbeitnehmer die Fünftelregelung in der Steuererklärung beantragen – wer eine Abfindung in der Steuererklärung angibt und die Abgabe einer Steuererklärung nicht vergisst, sichert sich die Ermäßigung.
Zusammengefasst: Sobald bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung anfällt und ein Anspruch auf Abfindung besteht, lohnt die Prüfung. Bei der Auszahlung einer Abfindung gilt: Ist die Abfindung höher und das übrige Einkommen niedrig, lässt sich mit der Fünftelregelung Steuern sparen. Wenn der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält, hängt der Vorteil von der Abfindung in Höhe und davon ab, ob die Voraussetzungen der Fünftelregelung erfüllt sind.
Wie funktioniert die Fünftelregelung?
Die Abfindung wird steuerlich so behandelt, als wäre sie über mehrere Jahre zugeflossen: Die Steuer auf ein Fünftel wird ermittelt und mit fünf multipliziert. Das mildert die Steuerlast ab. Ausgezahlt wird die Abfindung weiterhin in einer Summe.
Wird die Fünftelregelung automatisch angewendet?
Seit 2025 nicht mehr durch den Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren. Der Arbeitnehmer beantragt sie in der Einkommensteuererklärung; das Finanzamt wendet sie an, wenn sie günstiger ist (Günstigerprüfung).
Für wen lohnt sich die Fünftelregelung nicht?
Wenn das reguläre Jahreseinkommen schon sehr hoch ist, fällt der Vorteil gering aus. Auch ohne Zusammenballung kann die Regelung nicht angewendet werden. Der Rechner zeigt, ob sich für Sie ein Vorteil ergibt.
Gibt es die Fünftelregelung 2025 und 2026 noch?
Ja. Geändert hat sich nur, dass sie über die Steuererklärung statt über das Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht wird. Für 2026 gilt der aktualisierte Tarif mit höherem Grundfreibetrag.