Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung nach §34 EStG ist eine Steuervergünstigung für außerordentliche Einkünfte wie eine Abfindung. Weil die Abfindung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einer Summe zufließt, würde sie ohne Sonderregel die Steuerlast stark erhöhen. Die Fünftelregelung soll diese Progression abmildern: Die Steuer wird so berechnet, als hätte sich die Abfindung auf mehrere Jahre verteilt. Für betroffene Arbeitnehmer kann das eine erhebliche Entlastung bedeuten.
Fünftelregelung berechnen: in 5 Schritten
Der Rechner oben führt diese Schritte automatisch aus:
- Steuer ohne Abfindung: Einkommensteuer auf das übrige zu versteuernde Einkommen.
- Ein Fünftel hinzurechnen: Ein Fünftel der Abfindung wird zum übrigen Einkommen addiert.
- Steuer mit einem Fünftel: Auf diesen Betrag wird erneut die Einkommensteuer berechnet.
- Differenz bilden: Die Differenz beider Steuerbeträge ist die Steuer auf ein Fünftel.
- Mal fünf: Diese Differenz wird mit fünf multipliziert – das ergibt die Steuer auf die gesamte Abfindung.
Ein Beispiel: Erhält ein Arbeitnehmer eine Einmalzahlung von 10.000 € zusätzlich zum laufenden Einkommen, wird nur ein Fünftel – also 2.000 € – für die Berechnung des Steuersatzes herangezogen und das Ergebnis mal fünf genommen. So wird die hohe Steuerlast eines einzelnen Jahres abgemildert. Statt eine Excel-Tabelle zu basteln, geben Sie Ihre Zahlen einfach oben ein.
Mit oder ohne Fünftelregelung? Die Günstigerprüfung
Die Fünftelregelung wird nur angewendet, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger ist als die reguläre Besteuerung. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es vergleicht die Steuerlast mit und ohne Fünftelregelung und setzt die niedrigere an. Der Rechner zeigt beide Varianten, sodass Sie den Unterschied zur regulären Besteuerung sofort sehen.
Wann lohnt sich die Fünftelregelung?
Der Vorteil ist am größten, wenn das übrige Einkommen niedrig und die Höhe der Abfindung im Verhältnis hoch ist. Liegt das reguläre Einkommen dagegen schon im Spitzensteuersatz, bringt die Verteilung auf mehrere Jahre kaum etwas. Entscheidend ist außerdem die Zusammenballung von Einkünften. Welche Bedingungen gelten, lesen Sie unter Voraussetzungen der Fünftelregelung.
Fünftelregelung 2025 und 2026: über die Steuererklärung
Die Fünftelregelung wurde nicht abgeschafft – aber das Verfahren hat sich geändert. Bis 2024 konnte der Arbeitgeber sie im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigen. Seit dem 1.1.2025 entfällt das: Die Abfindung wird zunächst regulär versteuert, und der Arbeitnehmer beantragt die Ermäßigung in der Einkommensteuererklärung (Anlage N). Wie viel netto bei Auszahlung übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner. Die einzelnen Steuerarten erklärt der Steuer-Rechner.
Was die Vergleichsrechnung nicht entscheidet
Ein rechnerischer Vorteil allein begründet keinen Anspruch auf die Tarifermäßigung. Entscheidend sind insbesondere eine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG und die Zusammenballung der Einkünfte. Teilzahlungen oder zusätzliche Einnahmen können die Beurteilung verändern. Lesen Sie dazu die Voraussetzungen und das Beispiel zur Zusammenballung.
Seit 2025: Veranlagung statt Lohnsteuerabzug
Der Arbeitgeber berücksichtigt die Tarifermäßigung seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzug. In der Einkommensteuererklärung wird die Abfindung nach dem amtlichen Formular des jeweiligen Steuerjahres angegeben. Der spätere Steuerbescheid kann wegen der gesamten Veranlagung eine Erstattung oder Nachzahlung ergeben.
Fünftelregelung und Abfindung: häufige Fragen
Was bedeutet die Fünftelregelung für die Steuern auf die Abfindung? Ist eine Abfindung steuerfrei? Nein – aber die sogenannte Fünftelregelung senkt die Steuerlast. Die Fünftelregelung bedeutet, dass die Abfindung rechnerisch verteilt wird: Es wird ein Fünftel der Abfindung hinzugerechnet, indem ein Fünftel der Abfindung zum zu versteuernden Einkommen addiert wird. So verteilt sich die Abfindung auf fünf Jahre, und die Fünftelregelung kann die Steuerlast deutlich senken und steuerliche Vorteile bringen.
Damit mit der Fünftelregelung die Abfindung begünstigt wird, muss die Abfindung als Einmalzahlung zufließen. Bei Auszahlung der Abfindung in mehreren Raten kann der Anspruch entfallen; entscheidend ist der Erhalt der Abfindung in einer Summe. Bis 2024 musste der Arbeitgeber die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren anwenden; seit 2025 erfolgt die Anwendung durch den Arbeitgeber nicht mehr. Stattdessen muss der Arbeitnehmer die Fünftelregelung in der Steuererklärung beantragen – die Angabe in der Steuererklärung ermöglicht dem Finanzamt die Prüfung; eine Ermäßigung setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus.
Zusammengefasst: Sobald bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung anfällt und ein Anspruch auf Abfindung besteht, lohnt die Prüfung. Bei der Auszahlung einer Abfindung gilt: Ist die Abfindung höher und das übrige Einkommen niedrig, lässt sich mit der Fünftelregelung Steuern sparen. Wenn der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält, hängt der Vorteil von der Abfindung in Höhe und davon ab, ob die Voraussetzungen der Fünftelregelung erfüllt sind.
Wie funktioniert die Fünftelregelung?
Die Abfindung fließt in einem Jahr zu; für die Steuerberechnung wird ein Fünftel der begünstigten Einkünfte eingesetzt: Die Steuer auf ein Fünftel wird ermittelt und mit fünf multipliziert. Das mildert die Steuerlast ab. Ausgezahlt wird die Abfindung weiterhin in einer Summe.
Wird die Fünftelregelung automatisch angewendet?
Seit 2025 nicht mehr durch den Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren. Der Arbeitnehmer beantragt sie in der Einkommensteuererklärung; das Finanzamt wendet sie an, wenn sie günstiger ist (Günstigerprüfung).
Für wen lohnt sich die Fünftelregelung nicht?
Wenn das reguläre Jahreseinkommen schon sehr hoch ist, fällt der Vorteil gering aus. Auch ohne Zusammenballung kann die Regelung nicht angewendet werden. Der Rechner zeigt, ob sich für Sie ein Vorteil ergibt.
Gibt es die Fünftelregelung 2025 und 2026 noch?
Ja. Geändert hat sich nur, dass sie über die Steuererklärung statt über das Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht wird. Für 2026 gilt der aktualisierte Tarif mit höherem Grundfreibetrag.