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Brutto-Netto-Rechner für die Abfindung

Abfindung brutto in netto umrechnen

Wie viel bleibt von Ihrer Abfindung netto übrig? Der Rechner zieht Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und – falls zutreffend – Kirchensteuer ab und wendet die Fünftelregelung an. Seit 2025 erhalten Sie zunächst weniger netto, weil der Arbeitgeber die volle Steuer einbehält; den Rest holen Sie über die Steuererklärung zurück. Beide Beträge sehen Sie sofort.

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Reform seit 1.1.2025 Die Fünftelregelung läuft jetzt über die Steuererklärung. Ihr Arbeitgeber wendet sie nicht mehr direkt bei der Auszahlung an, sondern behält zunächst die volle Lohnsteuer ein. Den ermäßigten Steuersatz nach §34 EStG beantragen Sie selbst in der Anlage N – das Finanzamt erstattet die Differenz. Deshalb zeigt der Rechner zwei Beträge: netto bei Auszahlung und netto nach der Steuererklärung.

Brutto oder netto: Was von der Abfindung übrig bleibt

Die in Aufhebungsvertrag oder Vergleich vereinbarte Abfindung ist immer ein Bruttobetrag. Bevor das Geld auf Ihrem Konto landet, zieht der Arbeitgeber Steuern ab – der Nettobetrag liegt also darunter. Wie groß der Abstand zwischen brutto und netto ausfällt, hängt vor allem von Ihrem übrigen Jahreseinkommen, Ihrem Familienstand und davon ab, ob die Fünftelregelung greift. Der Brutto-Netto-Rechner oben bildet genau diese Schritte nach.

Was vom Brutto abgezogen wird

Auf eine Abfindung fallen folgende Abzüge an:

Was nicht abgezogen wird, sind Sozialabgaben: Eine echte Abfindung als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust ist beitragsfrei in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Eine Ausnahme gilt für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte. Deshalb ist der Abstand zwischen brutto und netto bei einer Abfindung kleiner als beim laufenden Gehalt, bei dem zusätzlich rund 20 % Sozialabgaben anfallen.

Die Liquiditätslücke seit 2025

Hier liegt der wichtigste Unterschied zu älteren Rechnern. Bis 2024 wendete der Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt bei der Auszahlung an – das ausgezahlte Netto war bereits das günstige Netto. Seit dem 1.1.2025 (Wachstumschancengesetz) ist das vorbei: Der Arbeitgeber behält zunächst die volle Lohnsteuer ein. Ihr Netto bei Auszahlung ist dadurch niedriger als früher. Den Vorteil der Fünftelregelung bekommen Sie erst später über die Einkommensteuererklärung (Anlage N) zurück. Diese Differenz – das Geld, das Ihnen vorübergehend fehlt – nennen wir die Liquiditätslücke. Der Rechner weist sie getrennt aus: Netto bei Auszahlung und Netto nach der Steuererklärung.

Beispiel: Abfindung brutto zu netto

Angenommen, Sie erhalten 50.000 € Abfindung brutto und haben im selben Jahr 45.000 € übriges zu versteuerndes Einkommen. Ohne Fünftelregelung würde die gesamte Abfindung mit Ihrem hohen Grenzsteuersatz belastet. Mit Fünftelregelung wird die Steuer so berechnet, als verteilte sich die Abfindung auf fünf Jahre – die Progression wird abgemildert, und je nach Konstellation bleiben mehrere Tausend Euro mehr netto übrig. Den konkreten Betrag für Ihre Zahlen zeigt der Rechner oben sofort.

Brutto-netto mit und ohne Fünftelregelung

Die Fünftelregelung ist nicht in jedem Fall vorteilhaft: Liegt Ihr übriges Einkommen bereits im Spitzensteuersatz, fällt der Vorteil klein aus. Das Finanzamt führt deshalb eine Günstigerprüfung durch und wendet automatisch die für Sie günstigere Variante an. Der Rechner macht dasselbe und zeigt Ihnen, ob die Fünftelregelung in Ihrem Fall überhaupt etwas bringt. Mehr zu den Bedingungen lesen Sie unter Voraussetzungen der Fünftelregelung und Zusammenballung von Einkünften. Ob Ihre Abfindung überhaupt steuerpflichtig ist, klärt der Beitrag Abfindung versteuern.

Wie rechne ich meine Abfindung von brutto in netto um?

Geben Sie die Bruttoabfindung, Ihr übriges Jahreseinkommen und Ihren Familienstand in den Rechner ein. Er zieht Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab und wendet die Fünftelregelung an. Sie erhalten den Nettobetrag bei Auszahlung und nach der Steuererklärung.

Warum ist mein Netto bei der Auszahlung niedriger als erwartet?

Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr direkt an, sondern behält die volle Lohnsteuer ein. Dadurch fällt das ausgezahlte Netto zunächst geringer aus. Die Differenz erhalten Sie über die Einkommensteuererklärung des Folgejahres zurück.

Werden von der Abfindung Sozialabgaben abgezogen?

In der Regel nicht. Eine Abfindung ist beitragsfrei in der Sozialversicherung. Nur freiwillig gesetzlich Krankenversicherte müssen Beiträge nachzahlen. Dieser Rechner berücksichtigt keine Sozialabgaben, da sie im Normalfall nicht anfallen.

Gibt es 2025 und 2026 Unterschiede beim Netto?

Das Verfahren ist gleich (Fünftelregelung über die Steuererklärung). Unterschiede entstehen durch den jährlich steigenden Grundfreibetrag und die Tarifanpassungen: 2026 ist der Grundfreibetrag höher, wodurch die Fünftelregelung oft etwas günstiger wirkt. Der Rechner nutzt den Tarif 2026.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Berechnungsgrundlagen: §1a KSchG, §32a EStG (Fassung 2026), §34 EStG, Solidaritätszuschlaggesetz. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.