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Fünftelregelung: Voraussetzungen, Berechnung und Anwendung 2026

Die Fünftelregelung kann die Steuerlast bei einer Abfindung deutlich senken – aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Ratgeber erklärt, was die Fünftelregelung ist, welche Voraussetzungen für ihre Anwendung gelten, wie die Berechnung funktioniert und wann die Fünftelregelung ausgeschlossen ist. Außerdem erfahren Sie, was sich seit 2025 für Arbeitnehmer geändert hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Fünftelregelung (§34 EStG) gilt für außerordentliche Einkünfte wie eine Abfindung und mildert die Steuerprogression.
  • Wichtigste Voraussetzung ist die Zusammenballung von Einkünften: Die Zahlung muss als Einmalzahlung in einem Kalenderjahr zufließen.
  • Wird die Abfindung über mehrere Jahre verteilt, ist die Fünftelregelung in der Regel ausgeschlossen.
  • Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug an – das Finanzamt prüft sie über die Steuererklärung.

Was ist die Fünftelregelung?

Die sogenannte Fünftelregelung ist eine Steuervergünstigung nach §34 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie sorgt für eine ermäßigte Besteuerung außerordentlicher Einkünfte. Eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ein typischer Fall solcher außerordentlichen Einkünfte. Sie ist steuerpflichtig wie regulärer Arbeitslohn und wird grundsätzlich voll versteuert. Ohne die Regelung würde die Abfindung als hohe Einmalzahlung das zu versteuernde Einkommen sprunghaft erhöhen und im progressiven Steuertarif sofort dem Spitzensteuersatz unterliegen. Die Fünftelregelung verteilt die Zahlung rechnerisch auf fünf Jahre, sodass die Abfindung steuerlich begünstigt wird und Sie weniger Steuern zahlen. Die Fünftelregelung bedeutet also: Die volle Abfindung wird nicht auf einmal mit dem hohen Steuersatz besteuert, sondern rechnerisch auf 5 Jahre verteilt. Wer eine Abfindung versteuern muss, kann so eine sonst hohe Steuerlast senken und von der Fünftelregelung profitieren.

Welche Voraussetzungen müssen für die Fünftelregelung erfüllt sein?

Damit das Finanzamt die Fünftelregelung anwendet, müssen mehrere bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, profitiert der Arbeitnehmer von einer geringeren Steuerlast. Mehr zum zentralen Kriterium lesen Sie auf unserer Seite zur Zusammenballung von Einkünften.

Wie funktioniert die Fünftelregelung? Berechnung in vier Schritten

Die Steuer wird mit der Fünftelregelung in vier Schritten berechnet:

  1. Das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen ohne die Abfindung.
  2. Dann wird ein Fünftel der Abfindung zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und die Steuer darauf berechnet.
  3. Die Differenz beider Beträge wird mit fünf multipliziert.
  4. Das Ergebnis ist die Steuer für die Abfindung.

Beispiel: Ein lediger Arbeitnehmer hat 40.000 Euro Einkommen ohne Abfindung und erhält eine echte Abfindung von 50.000 Euro. Ein Fünftel der Abfindung – 10.000 Euro – wird zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Dank der Fünftelregelung beträgt die Einkommensteuer für die Abfindung rund 16.900 Euro – ohne die Regelung wären es rund 19.900 Euro, also mehr Steuern. Die Ersparnis liegt hier bei etwa 3.000 Euro. Grundsätzlich gilt: Je höher die Abfindung im Verhältnis zum übrigen Einkommen, desto größer der steuerliche Vorteil. Den genauen Betrag berechnen Sie mit unserem Abfindungsrechner.

Wann ist die Fünftelregelung ausgeschlossen?

Die Fünftelregelung greift nicht in jedem Fall. Ausgeschlossen ist sie vor allem dann, wenn die Zusammenballung fehlt. Typische Fälle:

Wer die Auszahlung der Abfindung steuerlich optimieren möchte, sollte den Auszahlungszeitpunkt deshalb sorgfältig planen – am besten vor Unterschrift des Aufhebungsvertrags.

Gilt die Fünftelregelung automatisch? Die Anwendung seit 2025

Hier hat sich für Arbeitnehmer einiges geändert. Bis Ende 2024 konnte der Arbeitgeber die Fünftelregelung schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Seit 2025 ist die Anwendung der Fünftelregelung nicht mehr Teil des Lohnsteuerabzugsverfahrens. Der Arbeitgeber behält bei der Auszahlung einer Abfindung zunächst die volle Lohnsteuer ein.

Wer entscheidet dann über die Anwendung der Fünftelregelung? Das Finanzamt – im Rahmen der Steuererklärung. Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr durch den Arbeitgeber angewendet; die Anwendung durch den Arbeitgeber entfällt. Sie geben die volle Abfindung in der Steuererklärung an (Anlage N), und das Finanzamt prüft automatisch, ob die ermäßigte Besteuerung günstiger ist als die reguläre. Die zu viel gezahlte Steuer auf die Abfindung wird erstattet. Wer keine Steuererklärung abgibt, verschenkt den Vorteil. Die Abfindung tragen Sie dafür gesondert in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein.

Lohnt sich die Fünftelregelung immer?

Die Fünftelregelung bringt nicht in jedem Fall den gleichen Vorteil. Besonders günstig ist sie, wenn das Einkommen ohne Abfindung niedrig ist und die Abfindung hoch – dann ist der Effekt der gestreckten Besteuerung am größten. Liegt das reguläre Einkommen dagegen bereits im Spitzensteuersatz, fällt der Vorteil kleiner aus. Wichtig: Sie müssen nichts falsch machen können. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch und wendet die Fünftelregelung nur an, wenn sie tatsächlich zu weniger Steuern führt. Wer die Fünftelregelung optimal nutzen und seine Steuer für die Abfindung senken will, sollte die Besteuerung der Abfindung trotzdem vorab durchrechnen – so lassen sich beim Aufhebungsvertrag gezielt Steuern sparen. Die steuerlichen Vorteile sind umso größer, je deutlicher die Abfindung das übrige Einkommen übersteigt. Wer die Voraussetzungen kennt und die Fünftelregelung richtig anwenden lässt, holt das Maximum heraus.

Gilt die Fünftelregelung auch für Betriebsrenten?

Ja. Die Fünftelregelung ist nicht auf Abfindungen beschränkt. Auch die Einmalzahlung einer Betriebsrente oder die Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersvorsorge kann unter die ermäßigte Besteuerung fallen, sofern die Voraussetzungen – insbesondere die Zusammenballung – erfüllt sind. Details dazu finden Sie auf unserer Seite zur Fünftelregelung bei der Betriebsrente.

Häufig gestellte Fragen zur Fünftelregelung

Wer entscheidet über die Fünftelregelung?

Seit 2025 das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung. Es prüft automatisch, ob die Fünftelregelung günstiger ist (Günstigerprüfung), und wendet sie dann an.

Wann ist die Fünftelregelung nicht anwendbar?

Vor allem, wenn die Abfindung über mehrere Jahre verteilt ausgezahlt wird oder keine Zusammenballung von Einkünften vorliegt.

Wo trage ich die Fünftelregelung in der Steuererklärung ein?

Die Abfindung wird in der Anlage N gesondert eingetragen. Das Finanzamt berücksichtigt die Fünftelregelung dann automatisch.

Lohnt sich die Fünftelregelung in Ihrem Fall? Rechnen Sie es aus.
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Ob sich die Fünftelregelung in Ihrem Fall lohnt und wie hoch Ihre Steuer ausfällt, hängt von Ihrem Einkommen und der Höhe der Abfindung ab. Berechnen Sie Ihre Steuer mit dem Abfindungsrechner mit Fünftelregelung. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Hinweis: Dieser Beitrag liefert allgemeine Informationen und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Berechnungsgrundlagen: §34 EStG, §32a EStG (Fassung 2026), §1a KSchG. Die Beispielwerte sind Näherungen; maßgeblich ist Ihr Steuerbescheid. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.