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Abfindung & Schwerbehinderung

Abfindung bei Kündigung eines Schwerbehinderten: Schutz und Höhe

Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz: Eine Kündigung braucht die Zustimmung des Integrationsamts. Das stärkt die Verhandlungsposition und führt oft zu höheren Abfindungen. Hier sehen Sie, was gilt.

Schutzschild, Person und Waage – Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Kündigungsschutz und Abfindung bei Schwerbehinderung.

Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat (oder gleichgestellt ist), genießt besonderen Kündigungsschutz nach dem SGB IX. Bevor der Arbeitgeber kündigen darf, muss er die Zustimmung des Integrations- bzw. Inklusionsamts einholen (§168 SGB IX). Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam.

Warum die Abfindung oft höher ausfällt

Der besondere Kündigungsschutz erhöht das Prozessrisiko des Arbeitgebers erheblich. Will er sich von einem schwerbehinderten Arbeitnehmer trennen, ist er häufig zu einer höheren Abfindung bereit, um einen langwierigen Rechtsstreit und die Beteiligung des Integrationsamts zu vermeiden. Das verschafft Betroffenen eine starke Verhandlungsposition.

TippLassen Sie eine Kündigung prüfen: Fehlt die Zustimmung des Integrationsamts oder wurde der Betriebsrat nicht angehört, ist die Kündigung oft unwirksam – ein starkes Argument in der Abfindungsverhandlung.

Wie hoch ist die Abfindung bei Kündigung eines Schwerbehinderten?

Auch hier gibt es keine feste Höhe. Ausgangspunkt ist die übliche Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr (siehe Wie viel Abfindung pro Jahr). Wegen der stärkeren Verhandlungsposition werden aber häufig höhere Faktoren erreicht.

Abfindung bei Schwerbehinderung versteuern

Steuerlich gelten die normalen Regeln: Die Abfindung ist einkommensteuerpflichtig, wird über die Fünftelregelung begünstigt; Sozialabgaben fallen nicht an. Den Nettobetrag und die Steuer berechnen Sie mit dem Steuer-Rechner.

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Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen ergänzt den allgemeinen Schutz. Vor Kündigungen muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes einholen und die Schwerbehindertenvertretung anhören. Fehlt die Zustimmung des Integrationsamtes, ist die Kündigung unwirksam. Dieser besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte verbessert die Position von Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis erheblich.

Abfindung bei der Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer

Bei der Abfindung bei der Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer gibt es keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung. In der Praxis ist die mögliche Abfindung aber oft höher: Wegen der Risiken einer Kündigungsschutzklage und der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig auf die Zahlung einer Abfindung. Die Höhe einer Abfindung richtet sich nach Betriebszugehörigkeit und Verhandlung; auch ein Sozialplan kann die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers regeln.

Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern: Ablauf und Fristen

Die Kündigung von schwerbehinderten Menschen setzt die Zustimmung des Integrationsamtes voraus (§ 168 SGB IX). Erst nach Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung darf der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen aussprechen. Danach gilt – wie für alle – die Klagefrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Ohne die Zustimmung ist die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers unwirksam; das lässt sich arbeitsrechtlich angreifen.

Höhe der Abfindung für Schwerbehinderte aushandeln

Eine feste Abfindung für Schwerbehinderte gibt es nicht; es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter des Arbeitnehmers und Verhandlung. Wegen des besonderen Schutzes haben Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung aber eine starke Verhandlungsposition für eine höhere Abfindung. Wer die Abfindung auszuhandeln versteht, verbessert seine Chancen auf eine höhere Abfindung deutlich; viele können so eine Abfindung erhalten, die über der Faustformel liegt.

Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl

Bei einer betriebsbedingten Kündigung schützt die Sozialauswahl schwerbehinderte Beschäftigte zusätzlich: Schwerbehinderung, Alter des Arbeitnehmers und Betriebszugehörigkeit erhöhen den sozialen Schutz. Das verbessert die Chancen auf eine Abfindung, wenn das Arbeitsverhältnis dennoch endet. So führt die betriebsbedingten Kündigung eines schwerbehinderten Menschen häufig zu einer höheren Abfindung als bei nicht geschützten Kollegen.

Angemessene Abfindung bei Schwerbehinderung: die Faktoren

Wie hoch eine angemessene Abfindung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Die Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter und Verhandlung ab. Werden schwerbehinderte Menschen durch den Arbeitgeber gekündigt, ist aufgrund ihres besonderen Kündigungsschutzes oft mehr drin. Wichtig ist die vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes: Erteilt das Integrationsamt der Kündigung keine Zustimmung, ist sie unwirksam. Werden Schwerbehinderte gekündigt, gilt zudem die Frist von drei Wochen – innerhalb von drei Wochen nach Zugang muss geklagt werden. Solche Kündigungen scheitern häufig an Formfehlern.

Alternativen zur Kündigung und Anspruch nach § 1a KSchG

Vor einer Kündigung sollte der Arbeitgeber Alternativen zur Kündigung prüfen – etwa eine leidensgerechte Beschäftigung. Bietet er bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung nach § 1a KSchG an, entsteht ausnahmsweise ein Anspruch. Sonst ist die Abfindung Verhandlungssache; gerade bei Kündigungen schwerbehinderter Beschäftigter führt das Prozessrisiko aber regelmäßig zu einer Einigung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Häufige Fragen

Haben schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf eine höhere Abfindung?

Keinen automatischen, aber der besondere Kündigungsschutz stärkt die Verhandlungsposition. In der Praxis werden deshalb oft höhere Abfindungen erzielt.

Braucht die Kündigung eines Schwerbehinderten eine Zustimmung?

Ja. Nach §168 SGB IX muss der Arbeitgeber vor der Kündigung die Zustimmung des Integrations- bzw. Inklusionsamts einholen. Ohne sie ist die Kündigung unwirksam.

Ab welchem Grad der Behinderung gilt der Schutz?

Ab einem Grad der Behinderung von 50 oder bei Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit.

Wird die Abfindung bei Schwerbehinderung anders besteuert?

Nein. Es gelten die normalen Regeln: einkommensteuerpflichtig, über die Fünftelregelung begünstigt, ohne Sozialabgaben.