Was hat sich 2025 bei der Fünftelregelung geändert?
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Fünftelregelung zum 1. Januar 2025 reformiert. Bis Ende 2024 konnte der Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt im Lohnsteuerabzug berücksichtigen, sodass schon bei der Auszahlung weniger Steuer einbehalten wurde. Seit 2025 ist das nicht mehr möglich: Die Abfindung wird zunächst voll versteuert.
| Bis 2024 | Ab 2025 |
|---|---|
| Arbeitgeber wendet die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug an | Arbeitgeber behält die volle Lohnsteuer ein |
| Sofort weniger Steuer auf die Abfindung | Ermäßigung erst über die Steuererklärung |
Anwendung der Fünftelregelung: Arbeitgeber wendet sie ab 2025 nicht mehr an
Die Fünftelregelung selbst (§ 34 EStG) bleibt bestehen – nur der Weg hat sich geändert. Sie wird 2025 nicht mehr vom Arbeitgeber, sondern erst in der Einkommensteuererklärung über die Anlage N angewendet. Das Finanzamt rechnet die außerordentlichen Einkünfte dann ermäßigt ab und erstattet die zu viel gezahlte Lohnsteuer.
Was bedeutet das für die Abfindung 2025 und 2026?
Für Sie entstehen zwei Momente: Bei der Auszahlung wird die volle Lohnsteuer einbehalten, das Netto ist also niedriger als früher. Erst nach der Steuererklärung erhalten Sie die Differenz zurück. Zwischen Auszahlung und Erstattung entsteht eine Liquiditätslücke.
Zwei Momente: Abfindung 2025
Beispiel: 40.000 € Abfindung, 30.000 € übriges Einkommen.
Fünftelregelung 2026: gilt sie weiter?
Ja. Auch 2026 gilt die Fünftelregelung unverändert nach diesem Prinzip: Der Arbeitgeber behält die volle Lohnsteuer ein, und Sie beantragen die Ermäßigung in der Einkommensteuererklärung. Wer 2025 eine Abfindung erhalten hat, holt sich die Steuer mit der Erklärung 2025 (Abgabe 2026) zurück.
Abfindung mit Fünftelregelung 2025/2026 berechnen
Wie groß die Liquiditätslücke ist und wie viel Sie am Ende zurückbekommen, hängt von Höhe der Abfindung und übrigem Einkommen ab. Der Abfindungsrechner zeigt beide Momente – das Netto bei Auszahlung und das endgültige Netto nach der Steuererklärung. Den Mechanismus erklärt die Seite Fünftelregelung im Detail.
Berechnen Sie Ihre Abfindung mit der Fünftelregelung 2025/2026.
Abfindung berechnen →Wie funktioniert die Fünftelregelung 2025 für Arbeitnehmer?
Die Fünftelregelung sorgt dafür, dass eine Abfindung als außerordentliche Einkünfte nicht den vollen Steuersatz auslöst. Rechnerisch wird die Entschädigung auf mehrere Jahre – genauer auf fünf – verteilt, sodass nur ein Fünftel den Steuersatz bestimmt. Das senkt die Steuerlast für Arbeitnehmer spürbar. Seit dem Jahr 2025 findet die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht mehr statt: Der Arbeitgeber führt die volle Lohnsteuer ab, und die Abfindung wird erst über die Steuererklärung ermäßigt besteuert. Die Höhe entnehmen Sie der Lohnsteuerbescheinigung; steuerlich greift die Fünftelregelung erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Steuerbescheid. So profitieren Arbeitnehmer auch ab dem Jahr 2025 von der Fünftelregelung – nur eben zeitversetzt.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bei der Abfindung 2025
Neben der Fünftelregelung fallen auf die Abfindung auch Solidaritätszuschlag und – bei Kirchenmitgliedschaft – Kirchensteuer an. Beide bemessen sich nach der ermäßigt berechneten Einkommensteuer. Für die Fünftelregelung wird ein Fünftel der Abfindung hinzugerechnet; rechnerisch wird die Abfindung so auf fünf Jahre verteilt, auch wenn sie in nur einem Kalenderjahr zufließt. Ob die Abfindung 2025 oder 2026 ausgezahlt wird, ändert am Prinzip nichts: Sie müssen die Fünftelregelung über die Steuererklärung beantragen, um von der ermäßigten Besteuerung zu profitieren. Die Abfindung gilt steuerlich als Ausgleich für entgangene oder entgehende Einnahmen.
Abfindung als außerordentliche Einkünfte: Zusammenballung und Einmalzahlung
Steuerlich gilt die Abfindung als außerordentliche Einkünfte: Sie ist eine Einmalzahlung, die als Zusammenballung von Einkünften in einem Kalenderjahr zufließt. Wird die Abfindung gleichmäßig auf fünf Jahre umgerechnet, mildert das die Progression. Die Änderungen durch das Wachstumschancengesetz betreffen nur den Weg – die Fünftelregelung selbst bleibt: Sie wird seit 2025 erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt, sodass die Abfindung ermäßigt besteuert wird. Wer die Auszahlung einer Abfindung erhält, sollte das zu versteuernde Einkommen des Jahres im Blick behalten, denn davon hängt ab, wie stark die Fünftelregelung die Steuer senkt.
Häufige Fragen
Was hat sich 2025 bei der Fünftelregelung geändert?
Seit dem 1.1.2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug an. Die Abfindung wird voll versteuert; die Ermäßigung holen Sie über die Einkommensteuererklärung zurück.
Gibt es die Fünftelregelung 2026 noch?
Ja. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG gilt 2026 unverändert. Nur der Weg führt seit 2025 über die Steuererklärung statt über den Arbeitgeber.
Warum ist mein Netto bei der Abfindung niedriger als erwartet?
Weil seit 2025 die volle Lohnsteuer einbehalten wird. Die Ermäßigung durch die Fünftelregelung erhalten Sie erst nach der Steuererklärung zurück.
Wie hole ich die Steuer 2025/2026 zurück?
Über die Anlage N der Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt wendet die Fünftelregelung an und erstattet die zu viel gezahlte Lohnsteuer.