Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung
Krankheit allein ist kein Kündigungsgrund. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur wirksam, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: eine negative Gesundheitsprognose, eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen und eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers. Das Kündigungsschutzgesetz stellt hohe Hürden auf – viele krankheitsbedingte Kündigungen halten einer Kündigungsschutzklage nicht stand.
- Negative Gesundheitsprognose – künftig ist mit weiteren Ausfällen zu rechnen.
- Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung durch die Fehlzeiten.
- Interessenabwägung – die Belastung ist dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar.
Gibt es eine Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit?
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es auch bei Krankheit nur selten. In der Praxis ist die Abfindung aber häufig: Weil die Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung so hoch sind, ist das Risiko einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage groß. Um diesen Streit zu vermeiden, zahlen Arbeitgeber oft eine Abfindung – meist im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs oder eines Aufhebungsvertrags.
Wie hoch ist die Abfindung bei krankheitsbedingter Kündigung?
Eine feste Höhe gibt es nicht. Als Orientierung dient die Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr (siehe Wie viel Abfindung pro Jahr). Wegen des hohen Prozessrisikos werden bei krankheitsbedingter Kündigung aber häufig höhere Faktoren erreicht – abhängig von Betriebszugehörigkeit, Alter und Erfolgsaussichten einer Klage.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Ist ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Unterlässt er das, schwächt das eine spätere krankheitsbedingte Kündigung erheblich – und verbessert die Position des Arbeitnehmers in der Verhandlung über eine Abfindung.
Abfindung wegen Krankheit versteuern
Die Abfindung ist steuerpflichtig, wird aber über die Fünftelregelung begünstigt; Sozialabgaben fallen nicht an. Wie viel netto bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
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Steuer berechnen →Krankheitsbedingte Kündigung erhalten: was Arbeitnehmer tun können
Wer eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten hat, sollte nicht vorschnell die Kündigung akzeptieren. Ab Zugang der Kündigung läuft eine Frist von drei Wochen für die Kündigungsschutzklage. Weil die Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung so hoch sind, ist die Kündigung oft angreifbar – das verbessert die Chancen auf eine Abfindung. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft, ob die Kündigung wirksam ist und ob sich eine Klage lohnt. Häufig ist der Arbeitgeber bereit, eine Abfindung zu zahlen, statt das Risiko einer Niederlage vor Gericht einzugehen.
Abfindung wegen Krankheit und Arbeitslosengeld
Wer wegen Krankheit gekündigt wird und anschließend arbeitslos ist, hat in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Zahlung einer Abfindung wird grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet, solange die ordentliche Kündigungsfrist gewahrt ist. Eine ordentliche Kündigung wegen Krankheit beendet das Arbeitsverhältnis mit Frist; im Interesse des Arbeitgebers liegt oft eine einvernehmliche Lösung. Beim Arbeitslosengeld kommt es darauf an, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht selbst verschuldet wirkt – eine krankheitsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber löst meist keine Sperrzeit aus.
Krankheitsbedingte oder personenbedingte Kündigung?
Die Kündigung wegen Krankheit ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung liegt der Grund in der Person des Arbeitnehmers, nicht in seinem Verhalten. Davon zu unterscheiden ist die außerordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung, die bei einer Erkrankung nur in extremen Ausnahmefällen zulässig ist. Wurde die Kündigung ausgesprochen, kommt es auf die Form an: Eine ordentliche, krankheitsbedingten Kündigung ist die Regel, eine fristlose Kündigung wegen Krankheit dagegen kaum durchsetzbar.
Kündigung bei Krankheit prüfen lassen
Wer eine Kündigung bei Krankheit erhält, sollte die Kündigung und die Chancen auf eine Abfindung prüfen lassen. Drei Wochen ab Zugang der Kündigung bleibt Zeit, um Klage einzureichen – diese Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung ist entscheidend. Ist die Kündigung nicht gerechtfertigt, etwa weil die Gesundheitsprognose fehlt, stehen die Chancen auf eine Abfindung gut. Eine Kündigungsschutzklage – kurz Kündigung Klage – zwingt den Arbeitgeber, die krankheitsbedingten Kündigung zu rechtfertigen.
Wann zahlt der Arbeitgeber eine Abfindung bei Krankheit?
Ob der Arbeitgeber eine Abfindung anbietet, hängt vom Risiko ab. Je größer die Gefahr, dass die Kündigung vor Gericht scheitert, desto eher zahlt der Arbeitgeber eine Abfindung. Eine hohe Abfindung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer lange im Betrieb war und die Kündigung angreifbar ist – dann winkt sogar eine attraktive Abfindung. Wer den Erhalt der Kündigung nicht einfach hinnimmt, sondern reagiert, verbessert seine Position. Ein Anspruch auf Abfindung besteht zwar nicht automatisch, doch der Verhandlungsdruck führt oft zu einer Zahlung.
Krankheit in der Probezeit
Anders liegt der Fall bei Krankheit in der Probezeit: In den ersten sechs Monaten gilt das Kündigungsschutzgesetz noch nicht, sodass eine Kündigung bei Krankheit leichter möglich ist und seltener zu einer Abfindung führt. Auch hier kann sich eine Prüfung lohnen, falls die Kündigung wegen einer Erkrankung gegen Treu und Glauben verstößt oder diskriminierend wirkt.
Häufige Fragen
Ist eine Kündigung wegen Krankheit erlaubt?
Nur unter strengen Voraussetzungen: negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigung und eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers. Sonst ist die Kündigung unwirksam.
Bekomme ich bei Kündigung wegen Krankheit eine Abfindung?
Keinen automatischen Anspruch, aber in der Praxis häufig. Wegen des hohen Prozessrisikos zahlen Arbeitgeber oft eine Abfindung, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden.
Wie hoch ist die Abfindung bei krankheitsbedingter Kündigung?
Es gibt keine feste Höhe. Ausgangspunkt ist die Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr; wegen des hohen Prozessrisikos sind oft höhere Beträge möglich.
Was bedeutet BEM?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement muss der Arbeitgeber nach mehr als sechs Wochen Krankheit im Jahr anbieten. Fehlt es, ist eine krankheitsbedingte Kündigung deutlich schwerer durchsetzbar.