Welche Steuern fallen bei einer Abfindung nach Kündigung an?
Eine Abfindung bei Kündigung ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und zählt zu den außerordentlichen Einkünften. Sie ist voll einkommensteuerpflichtig. Konkret fallen an:
- Einkommensteuer nach dem persönlichen Steuersatz (§32a EStG) – der größte Posten.
- Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Einkommensteuer, erst über einer Freigrenze.
- Kirchensteuer von 8 % oder 9 %, nur bei Kirchenmitgliedschaft.
- Keine Sozialabgaben – die Abfindung ist beitragsfrei.
Fünftelregelung: weniger Steuer auf die Abfindung
Damit die einmalige Zahlung den Steuersatz nicht zu stark hochtreibt, gibt es die Fünftelregelung (§34 EStG): Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt. Das senkt die Steuerlast spürbar, vor allem wenn das übrige Einkommen niedrig ist.
Steuer mit und ohne Fünftelregelung
Beispiel: 40.000 € Abfindung, 30.000 € übriges Jahreseinkommen.
Keine Sozialversicherung auf die Abfindung
Eine echte Abfindung ist kein Arbeitsentgelt und damit beitragsfrei in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es wird also nur Steuer fällig – ein Sozialversicherungsbeitrag entfällt. Eine Ausnahme gilt nur für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte.
Abfindung versteuern und mit dem Abfindungsrechner berechnen
Wie viel von Ihrer Abfindung bei Kündigung netto bleibt, hängt von Höhe, übrigem Einkommen und Familienstand ab. Geben Sie Ihre Werte in den Abfindungsrechner ein – er ermittelt Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit und ohne Fünftelregelung. Den Nettobetrag zeigt zusätzlich der Brutto-Netto-Rechner.
Berechnen Sie die Steuer auf Ihre Abfindung bei Kündigung.
Steuer berechnen →Ist die Abfindung bei Kündigung steuerfrei?
Nein, eine Abfindung ist nicht steuerfrei. Sie wird als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes steuerlich als außerordentliche Einkünfte behandelt. Sobald die Abfindung gezahlt bzw. ausgezahlt wird, müssen Arbeitnehmer darauf Steuern zahlen. Durch die Anwendung der Fünftelregelung lassen sich aber weniger Steuern auf die Abfindung erreichen, weil nur ein Fünftel der Abfindung den Steuersatz bestimmt.
Besteuerung der Abfindung: Höhe und übriges Einkommen
Die Besteuerung der Abfindung hängt von der Höhe der Abfindung und vom übrigen Einkommen ab. Je höher die Abfindung und je niedriger das Einkommen ohne Abfindung, desto größer der steuerliche Vorteil. Ob ein Anspruch auf eine Abfindung besteht, ist für die Besteuerung unerheblich – entscheidend ist, dass die Abfindung als Entschädigung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird. So zahlen Arbeitnehmer auch bei einer hohen Abfindung dank der Fünftelregelung oft spürbar weniger Steuern.
Abfindung berechnen: Auszahlung und Fünftelregelung
Wer die Steuer auf seine Abfindung berechnen will, braucht drei Angaben: die Höhe der Abfindung, das übrige Jahreseinkommen und den Familienstand. Die Berechnung der Abfindung erfolgt in zwei Schritten – zunächst wird die Abfindung ausgezahlt und vom Arbeitgeber voll versteuert, danach wird über die Steuererklärung die sogenannte Fünftelregelung angewandt. Dabei wird ein Fünftel der Abfindung dem Einkommen hinzugerechnet, die darauf entfallende Steuer verfünffacht und mit der regulären Steuer verglichen. Bei einer hohen Abfindung bringt das oft eine spürbare Ersparnis.
Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung: kein steuerfreier Betrag
Eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung ist nicht steuerfrei – einen pauschalen Freibetrag gibt es seit 2006 nicht mehr. Ob ein gesetzlichen Anspruch auf die Abfindung besteht oder sie frei verhandelt wurde, ändert an der Steuerpflicht nichts. Auch wer eine Abfindung erhält, ohne darauf einen Anspruch zu haben, muss Abfindung steuern. Wichtig ist nur, dass es sich um eine echte Entschädigung handelt, damit die Auszahlung der Abfindung über die Fünftelregelung begünstigt wird. Wie hoch die mögliche Abfindung am Ende netto ausfällt, zeigt der Rechner.
Thema Abfindung: häufige Fehler bei der Steuer
Beim Thema Abfindung unterschätzen viele die Progression: Wird die Abfindung in einem Jahr mit hohem Einkommen ausgezahlt, fällt der Vorteil der Fünftelregelung klein aus. Wer die Auszahlung der Abfindung ins Folgejahr verschiebt oder mit niedrigem Einkommen kombiniert, kann mehr herausholen. Eine genaue Berechnung der Abfindung mit und ohne Fünftelregelung verhindert böse Überraschungen.
Abfindung versteuern: Einmalzahlung oder Raten?
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung – die gesamte Abfindung wird grundsätzlich in einem Betrag ausgezahlt. Wird die erhaltene Abfindung dagegen in mehreren Raten über zwei Jahre verteilt, kann die Fünftelregelung entfallen; dann ist die Abfindung trotzdem voll zu versteuern, aber ohne Vergünstigung. Da die Abfindung eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers sein kann und kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bestehen muss, sollten Arbeitnehmer die Zahlung einer Abfindung vertraglich klar regeln. Wichtig: Eine hohe Abfindung ist nie steuerfrei, und auch das Zusammenspiel von Abfindung und Arbeitslosengeld will geplant sein, damit der Arbeitnehmer am Ende nicht draufzahlt.
Häufige Fragen
Wie viel Steuer zahle ich auf eine Abfindung bei Kündigung?
Das hängt von Höhe, übrigem Einkommen und Familienstand ab. Maßgeblich ist der progressive Einkommensteuertarif; die Fünftelregelung senkt die Steuerlast oft deutlich. Den genauen Betrag zeigt der Rechner.
Fallen auf die Abfindung Sozialabgaben an?
Nein, eine echte Abfindung ist beitragsfrei. Es wird nur Einkommensteuer (plus ggf. Soli und Kirchensteuer) fällig.
Senkt die Fünftelregelung die Steuer bei Kündigung?
Ja. Sie verteilt die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre und dämpft die Progression. Der Vorteil ist am größten, wenn das übrige Einkommen niedrig ist.
Muss ich die Abfindung in der Steuererklärung angeben?
Ja. Seit 2025 wird die Fünftelregelung erst über die Einkommensteuererklärung (Anlage N) berücksichtigt, nicht mehr durch den Arbeitgeber.