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Steuererklärung & Abfindung

Fünftelregelung beantragen: Abfindung versteuern und Steuer zurückholen (ab 2025)

Seit 2025 müssen Sie die Fünftelregelung selbst beim Finanzamt beantragen – über die Einkommensteuererklärung. Hier erfahren Sie, wo Sie die Abfindung in der Anlage N eintragen und welche Angaben das Finanzamt braucht.

Steuererklärung ausfüllen, Münzen fließen zum Finanzamt – Fünftelregelung beantragen
Fünftelregelung beantragen: Abfindung in der Anlage N der Steuererklärung eintragen.

Wo wird die Fünftelregelung beantragt?

Die Fünftelregelung beantragen Sie in der Einkommensteuererklärung – konkret in der Anlage N. Dort tragen Sie die Abfindung als ermäßigt zu besteuernde Entschädigung ein. Das Finanzamt prüft dann automatisch über die Günstigerprüfung, ob die Fünftelregelung für Sie vorteilhaft ist, und wendet sie an.

Fünftelregelung beim Finanzamt beantragen: Schritt für Schritt

1. Lohnsteuerbescheinigung

Die Abfindung ist dort als ermäßigt besteuerter Arbeitslohn ausgewiesen.

2. Anlage N ausfüllen

Die Entschädigung in die vorgesehene Zeile für ermäßigt besteuerten Arbeitslohn eintragen.

3. Erklärung abgeben

Per ELSTER oder Steuersoftware an das Finanzamt übermitteln.

4. Bescheid & Erstattung

Das Finanzamt wendet die Fünftelregelung an und erstattet die zu viel gezahlte Lohnsteuer.

Welche Angaben braucht das Finanzamt?

Wichtig ist, dass die Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes erkennbar ist und als außerordentliche Einkünfte zusammengeballt in einem Jahr zufließt. Die Höhe entnehmen Sie der Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers. Das Finanzamt vergleicht über die Günstigerprüfung die Steuer mit und ohne Fünftelregelung und setzt die günstigere an.

Wirkung der Fünftelregelung

Beispiel: 40.000 € Abfindung, 30.000 € übriges Einkommen.

Ohne Fünftelregelung16.800 € Mit Fünftelregelung11.400 €

Bis wann kann ich die Fünftelregelung beantragen?

Sie beantragen die Fünftelregelung mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr, in dem die Abfindung ausgezahlt wurde. Auch rückwirkend ist das möglich: Eine freiwillige Steuererklärung kann in der Regel bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden. Wer die Fünftelregelung vergessen hat, kann sie so nachholen.

TippGeben Sie die Erklärung auch dann ab, wenn Sie sonst nicht verpflichtet sind – die Erstattung durch die Fünftelregelung kann mehrere Tausend Euro betragen.

Fünftelregelung bei Abfindungen: Steuer 2025 berechnen

Wie viel Sie zurückbekommen, hängt von Höhe der Abfindung und übrigem Einkommen ab. Der Abfindungsrechner zeigt die Steuer mit und ohne Fünftelregelung. Den genauen Mechanismus erklärt die Seite Fünftelregelung, die Einordnung der Reform die Seite Fünftelregelung 2025/2026.

Berechnen Sie, wie viel Ihnen die Fünftelregelung bringt.

Steuer berechnen →

Wie funktioniert die Fünftelregelung bei Abfindungen?

Die sogenannte Fünftelregelung mildert die Steuer auf die Abfindung. Für die Berechnung wird ein Fünftel der Abfindung dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, die darauf entfallende Steuer ermittelt und anschließend verfünffacht. Dadurch fällt der Steuersatz niedriger aus als bei regulärer Besteuerung. Die Differenz zur regulären Steuer ist die Steuerersparnis – die Fünftelregelung spart so oft mehrere Tausend Euro. Dank der Fünftelregelung verteilt sich die Abfindung steuerlich rechnerisch auf mehrere Jahre.

Voraussetzungen: Wann Arbeitnehmer die Fünftelregelung beantragen können

Damit die Fünftelregelung bei Abfindungen greift, müssen die Voraussetzungen erfüllt sein: Die Abfindung muss eine Entschädigung sein und zusammengeballt in einem Jahr zufließen. Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr an; Arbeitnehmer müssen sie über die Steuererklärung beantragen. Die steuerliche Entlastung erhalten sie dann mit dem Steuerbescheid.

Beispiel: So viel Steuer spart die Fünftelregelung

Ein Rechenbeispiel zeigt die Wirkung: Bei 40.000 € Abfindung und 30.000 € übrigem zu versteuernden Einkommen beträgt die Steuer ohne Fünftelregelung rund 16.800 €. Mit Fünftelregelung sinkt sie auf etwa 11.400 € – eine Steuerersparnis von rund 5.400 €. Genau diese Differenz holen sich Arbeitnehmer über die Steuererklärung zurück, weil der Arbeitgeber die Fünftelregelung seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Wie viel es in Ihrem Fall ist, hängt von der Höhe der Abfindung und dem übrigen Einkommen ab.

Warum die Fünftelregelung seit 2025 beantragt werden muss

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Fünftelregelung nicht automatisch vom Arbeitgeber angewendet. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG erfolgt erst über die Steuererklärung. Bei der Auszahlung der Abfindung behält der Arbeitgeber die volle Lohnsteuer ein; die Anwendung der Fünftelregelung holen Sie selbst nach. Das mildert die Steuerlast, weil die Zusammenballung von Einkünften abgefedert wird: Die Abfindung fließt zwar in einem Jahr zu, wird aber rechnerisch auf fünf Jahre verteilt.

Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftelregelung

Die Voraussetzungen für die Anwendung: Die Abfindung muss als Entschädigung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden und als Zusammenballung in einem Jahr zufließen. Sind diese erfüllt, greift die Fünftelregelung. Für die Berechnung wird ein Fünftel der Abfindung hinzugerechnet und dem zu versteuernden Einkommen zugeschlagen. Je höher die Abfindung und je niedriger das übrige Einkommen, desto größer die Steuerersparnis durch die Fünftelregelung. Wer eine Abfindung erhalten hat, sollte die steuerliche Vorteile über die Steuererklärung sichern.

Progressive Besteuerung: warum die Fünftelregelung hilft

Die Einkommensteuer ist progressiv: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher der Steuersatz. Eine hohe Abfindung in einem Jahr würde den Steuersatz stark anheben. Die Fünftelregelung wirkt dem entgegen, indem sie die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt. Seit 2025 wird die Fünftelregelung jedoch nicht mehr im Lohnsteuerabzug, sondern erst mit der Steuererklärung angewendet – die Auszahlung der Abfindung erfolgt also zunächst ohne diese Entlastung.

Fünftelregelung: eine steuerliche Vergünstigung für Arbeitnehmer

Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Vergünstigung für Abfindungen. Sie bedeutet, dass die Abfindung nicht in voller Höhe den Steuersatz bestimmt: Ein Fünftel wird angesetzt und die darauf entfallende Steuer mit fünf multipliziert. Dadurch lassen sich Steuern sparen. Ein Beispiel: Bei 10.000 Euro Fünftel-Anteil und niedrigem Einkommen ohne Abfindung fällt die Steuer geringer aus. Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht automatisch angewendet – Sie müssen die Fünftelregelung selbst beantragen, sonst zahlen Sie mehr Steuern. Wird die Abfindung in mehreren Raten statt als Einmalzahlung gezahlt, kann der Anspruch entfallen. Die Fünftelregelung erfolgt erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung – die Abfindung wird also erst mit der Erklärung entlastet.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich die Fünftelregelung?

In der Anlage N der Einkommensteuererklärung. Dort tragen Sie die Abfindung als ermäßigt besteuerten Arbeitslohn ein; das Finanzamt wendet die Fünftelregelung über die Günstigerprüfung an.

Muss ich die Fünftelregelung seit 2025 selbst beantragen?

Ja. Seit 2025 wendet der Arbeitgeber sie nicht mehr im Lohnsteuerabzug an. Die Ermäßigung erhalten Sie nur noch über die Steuererklärung.

Bis wann kann ich die Fünftelregelung rückwirkend beantragen?

Eine freiwillige Einkommensteuererklärung ist in der Regel bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. So lässt sich eine vergessene Fünftelregelung nachholen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Die Lohnsteuerbescheinigung, in der die Abfindung als ermäßigt besteuerter Arbeitslohn ausgewiesen ist, sowie die Anlage N der Steuererklärung.