Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Anders als bei einer Kündigung entscheidet nicht eine Seite allein – beide unterschreiben. Häufig ist mit dem Aufhebungsvertrag eine Abfindung verbunden, denn der Arbeitnehmer gibt seinen Kündigungsschutz freiwillig auf.
Höhe der Abfindung im Aufhebungsvertrag: Faustformel und maximale Abfindung
Eine gesetzliche Höhe gibt es nicht – die Abfindung im Aufhebungsvertrag wird frei verhandelt. Als Orientierung dient die Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Je nach Verhandlungsposition sind Faktoren zwischen 0,5 und 1,0 üblich.
Abfindung nach Beschäftigungsjahren
Faktor 0,5 · 3.500 € Bruttomonatsgehalt.
Aufhebungsvertrag und Abfindung verhandeln
Ihre Verhandlungsposition ist entscheidend. Je größer das Prozessrisiko für den Arbeitgeber, desto höher die Abfindung.
Prozessrisiko nutzen
Wäre eine Kündigung angreifbar, steigt die Bereitschaft, eine höhere Abfindung zu zahlen.
Nicht vorschnell unterschreiben
Lassen Sie den Vertrag prüfen, bevor Sie zustimmen – eine Unterschrift ist bindend.
Kündigungsfrist wahren
Die Einhaltung der Frist verhindert das Ruhen des Arbeitslosengeldes.
Resturlaub & Zeugnis
Regeln Sie auch Resturlaub, Zeugnisnote und Freistellung im Vertrag.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
Wer einen Aufhebungsvertrag schließt, riskiert eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld. Mit einem wichtigen Grund – etwa einer ohnehin drohenden, rechtmäßigen Kündigung – lässt sie sich vermeiden. Mehr dazu auf der Seite Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld.
Aufhebungsvertrag mit Abfindung versteuern
Die Abfindung ist einkommensteuerpflichtig, wird aber über die Fünftelregelung begünstigt; Sozialabgaben fallen nicht an. Seit 2025 wenden Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr direkt an – Sie holen die Ermäßigung über die Steuererklärung zurück. Wie viel netto bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Aufhebungsvertrag: Muster und Vorteile, Risiken
Im Internet kursieren viele Aufhebungsvertrag-Muster. Sie geben Orientierung, ersetzen aber keine Prüfung des Einzelfalls. Wägen Sie Vorteile und Risiken ab: Ein Aufhebungsvertrag bringt Planungssicherheit und oft eine Abfindung, kostet aber den Kündigungsschutz und kann eine Sperrzeit auslösen. Wer unsicher ist, lässt sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.
Berechnen Sie, wie viel von Ihrer Abfindung nach Steuern bleibt.
Steuer berechnen →Anspruch auf eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es bei einem Aufhebungsvertrag nicht – die Abfindung muss vereinbart werden. In der Praxis bietet der Arbeitgeber die Abfindung an, um die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag gezahlt wird, hängt vom Verhandlungsgeschick und vom Prozessrisiko ab. Eine aufhebungsvertraglich vereinbarte Abfindung wird im Vertrag festgehalten; ein Aufhebungsvertrag ohne Abfindung ist möglich, aber für Arbeitnehmer selten sinnvoll. Wurde eine Abfindung vereinbart, sollte ihre Zahlung – die Zahlung einer Abfindung – klar geregelt sein.
Maximale Abfindung: wovon die Höhe abhängt
Die maximale Abfindung ist nicht gedeckelt – entscheidend sind Betriebszugehörigkeit, Gehalt und Verhandlungsposition. Wer mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht droht, kann eine Abfindung in höherer Höhe erreichen. Auch der Arbeitsvertrag und mögliche Sonderkündigungsrechte spielen eine Rolle. Wichtig: Wer krank ist, sollte die Folgen für das Krankengeld prüfen, bevor er einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, da ein Aufhebungsvertrag das Krankengeld beeinflussen kann. Auch der Anspruch auf Arbeitslosengeld hängt von der Gestaltung ab.
Wie eine im Aufhebungsvertrag vereinbarte Abfindung entsteht
Eine im Aufhebungsvertrag vereinbarte Abfindung entsteht durch Verhandlung. Den Aufhebungsvertrag vorschlagen darf der Arbeitgeber jederzeit – der Arbeitnehmer sollte aber nicht sofort zustimmen, sondern über die Höhe verhandeln. Die aufhebungsvertraglich vereinbarte Abfindung, also die im Aufhebungsvertrag vereinbarte Abfindung, ist frei verhandelbar. Unterschreibt der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag, gibt er seinen Kündigungsschutz auf; dafür sollte eine möglichst hohe Abfindung herausspringen. Wie hoch sollte die Abfindung sein? Als Richtwert gilt ein halbes Monatsgehalt pro Jahr, doch bei gutem Verhandlungsgeschick ist mehr drin.
Abfindung bei Aufhebungsvertrag wegen Krankheit oder Umstrukturierung
Eine Abfindung bei Aufhebungsvertrag wird in unterschiedlichen Situationen gezahlt. Eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag wegen Krankheit ist ebenso möglich wie bei einer Umstrukturierung. Ob ein Anspruch auf eine Abfindung besteht, hängt nicht vom Anlass ab – im Aufhebungsvertrag muss die Abfindung ausdrücklich vereinbart werden. Manche Arbeitnehmer erhalten eine Abfindung trotz fehlenden gesetzlichen Anspruchs, weil der Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung sucht. Klar ist: Ohne Vereinbarung muss niemand eine Abfindung zahlen – auch der Arbeitgeber eine Abfindung nur dann, wenn er sich dazu verpflichtet.
Aufhebungsvertrag: Abfindung und Arbeitslosengeld
Wichtig ist die Wirkung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld. Eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld wird nicht angerechnet, solange die Kündigungsfrist gewahrt ist. Wird der Aufhebungsvertrag aber vorzeitig geschlossen, kann der Anspruch ruhen. Zudem droht eine Sperrzeit, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Wer einen Aufhebungsvertrag schließt, sollte die Folgen für das Arbeitslosengeld genau prüfen, damit aus der Abfindung kein Verlust wird.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Abfindung im Aufhebungsvertrag?
Es gibt keine gesetzliche Höhe – sie wird frei verhandelt. Als Orientierung gelten 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, je nach Position auch mehr.
Droht beim Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit?
Ja, in der Regel zwölf Wochen. Mit einem wichtigen Grund – etwa einer drohenden rechtmäßigen Kündigung und gewahrter Kündigungsfrist – kann sie entfallen.
Muss ich die Abfindung aus dem Aufhebungsvertrag versteuern?
Ja, sie ist einkommensteuerpflichtig, wird aber über die Fünftelregelung begünstigt. Sozialabgaben fallen nicht an.
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?
Nein. Eine Unterschrift ist bindend. Lassen Sie den Vertrag vorher prüfen, besonders wegen Sperrzeit, Kündigungsfrist und Abfindungshöhe.